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Auch Fahrer von Elektrofahrzeugen müssen für den Straßenverkehr bezahlen


Tesla-Bonus, ade! Ein richtiger Entscheid – aber aus den falschen Gründen

VIDEO: Absturz: Die Nachfrage nach E-Autos sinkt. Tesla am Abgrund, E-Batterien sind kaum noch gefragt
Tesla Welt Podcast

Die Schweiz wendet sich wie der Rest Europas von den fossilen Treibstoffen ab. Deshalb muss die Finanzierung der Strassen neu organisiert werden.

Künftig soll das mehr kosten: Ein Tesla Roadster Sport fährt dem Ufer des Zürichsees entlang.

Auch Tesla-Käufer müssen ab nächstem Jahr 4 Prozent Automobilsteuer abliefern. So hat der Bundesrat diese Woche entschieden. Die elektrisch angetriebenen Fahrzeuge werden damit Dieseln und Benzinern gleichgestellt. Das ist richtig und entspricht dem Verursacherprinzip.

E-Autos im Aufschwung

Die Einnahmen sind nämlich zweckgebunden und fliessen in die Finanzierung der Nationalstrassen. Nun mögen E-Autos zwar kein CO2 ausstossen. Aber sie benutzen auch Strassen. Und deren Bau und Unterhalt ist nun einmal nicht gratis.

Dass den Stromern diese Gebühr – es ist eigentlich ein Zoll, da die Schweiz keine eigene Autoindustrie mehr hat – seit der Einführung 1997 erlassen worden ist, wurde mit der Förderung der E-Mobilität begründet.

Ob das überhaupt einmal nötig gewesen wäre, ist fraglich. In jedem Fall aber ist es heute höchste Zeit, diese Subvention zu streichen – ungeachtet des Protests des Branchenverbandes Auto Schweiz.

Zu diesem Schluss ist auch der Bundesrat gekommen. Zwar waren per Ende September nur 3 von 100 Autos, die in der Schweiz fahren, reine Stromer. Doch im ersten Semester machten sie 23 Prozent der importierten Neuwagen aus. Ferner setzen heute so gut wie alle Autohersteller auf E-Fahrzeuge.

Doch eigentlich will der Bundesrat vor allem die Bundeskassen füllen. Die öffentlichen Finanzen sind angespannt, viele Ausgabenwünsche treffen auf weniger stark steigende Einnahmen. Deshalb braucht der Bundesrat Geld. Denn er mag offensichtlich diesen Betrag nicht andernorts einsparen. Das geht aus einem mit dem Ende des Tesla-Bonus verknüpften anderen Entscheid Bundesberns hervor.

Gleichzeitig wird nämlich der Beitrag aus der Mineralölsteuer an die Finanzierung der Nationalstrassen gekürzt. Die entsprechende Summe von bis zu 150 Millionen Franken wird in den allgemeinen Bundeshaushalt verschoben.

Versteckte CO2-Abgabe

Das aber sollte der Bundesrat nicht tun. Denn wenn es um das Verursacherprinzip und die Finanzierung der Strassen geht, müsste mit den Mehreinnahmen von den E-Auto-Käufern konsequenterweise die Automobilsteuer insgesamt gesenkt werden.

Nun lässt sich einwenden, dass der Strassenverkehr – und insbesondere die Verbrenner mit ihren CO2-Emissionen – Umwelt- und Gesundheitsschäden verursacht, für die er nicht selber aufkommt. Entsprechend lässt sich auch die nun erhöhte Komponente der Mineralölsteuer für den allgemeinen Bundeshaushalt als eine Art CO2-Steuer interpretieren.

Doch ein Haken daran ist: Eine solche explizite CO2-Abgabe war bisher im Parlament eigentlich nicht mehrheitsfähig.

Klar ist, dass die in der Schweiz angestrebte Abkehr von Autos, die mit fossilem Treibstoff fahren, eine Neuordnung der Strassenfinanzierung bedingt. Denn bis anhin stammt das Geld für den Unterhalt des Nationalstrassennetzes neben der Autobahnvignette und der Automobilsteuer vor allem von der Mineralölsteuer.

Der Bundesrat arbeitet an einer entsprechenden Vorlage. In dem Rahmen könnte im Sinne einer Vereinfachung auch darüber nachgedacht werden, die Automobilsteuer zugunsten dieser neuen Abgabe ganz zu streichen.

Der Beitrag der Autofahrer zur Finanzierung der Strassen sollte nämlich aufgrund der tatsächlichen Nutzung der Infrastruktur erhoben werden und nicht einmalig beim Import eines Fahrzeugs, wie das heute bei der Automobilsteuer der Fall ist.

Es ist wichtig, das Verursacherprinzip im Strassenverkehr zu stärken. Fahrer von Autos mit Verbrennermotoren sollen für die durch ihre CO2-Emissionen verursachten Schäden aufkommen. Dazu ist ein Beitrag nötig für den Ausbau und den Unterhalt der Strassen. Und diesen müssen eben auch die Stromer entrichten.

Der von der Klimaneutralität bedingte Umbau der Strassenfinanzierung geht weit über den Entscheid des Bundesrates hinaus, künftig die Automobilsteuer auch auf elektrisch angetriebene Personenwagen zu erheben. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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Author: Benjamin Norman

Last Updated: 1702423803

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